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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der Unterkünfte der Bunczek/Wellnitz GbR (UnserUsedom)


Alternativ zur Durchsicht unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dieser Website, können Sie diese auch hier als PDF-Datei herunterladen.


I. Geltungsbereich


1.    Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über sämtliche Leistungen der Unterkünfte der Bunczek/Wellnitz GbR (UnserUsedom) (nachfolgend umfassend: „Betreiber“), insbesondere für die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern zur Beherbergung (nachfolgend umfassend: „Leistungen“).
2.    Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnungen und Ferienhäuser sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist ausgeschlossen.


II. Vertragsabschluss und Vertragspartner / Haftung und Verjährung


1.    Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch den Betreiber zustande. Dem Betreiber steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
2.    Vertragspartner sind der Betreiber und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Betreiber  gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Kunde haftetfür jede vom Dritten in Anspruch genommene Leistung des Hotels, soweit dieser im Zusammenhang mit den vertraglich geschuldeten Leistungen steht, es sei denn, die in Anspruch genommene Leistung ist in Art oder Umfang derart ungewöhnlich, dass eine Billigung durch den Kunden als offensichtlich ausgeschlossen gelten muss.
3.    Ein Dritter, der Leistungen bestellt, ist verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden, der die Leistung erhält, weiterzuleiten.
4.    Der Kunde verpflichtet sich, den Betreiber unverzüglich und unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/ oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Betreibers zu beeinträchtigen.
5.    Der Betreiber haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Betreibers beschränkt. Für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, gilt dieses Haftungsbeschränkung nicht.
6.    Alle Ansprüche gegen den Betreiber verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des §199 Abs.1 BGB. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beruhen.
7.    Diese Haftungsbeschränkung gilt zugunsten des Betreibers auch bei Verletzungen von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung (§§311 II, 241 II BGB) und Schadensersatzansprüchen wegen vom Betreiber zu vertretender Pflichtverletzung (§ 280 I BGB).


III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung


1.    Der Betreiber ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Mieteinheiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2.    Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung des Mietobjektes und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Betreibers zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen des Betreibers an Dritte.
3.    Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von dem Betreiber allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
4.    Die Preise können vom Betreiber ferner in angemessenem Umfang geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Wohneinheiten, der Leistung des Betreibers oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Betreiber dem zustimmt.
5.    Rechnungen des Betreibers ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Der Betreiber ist berechtigt, auflaufende Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlungen zu verlangen. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Kunden, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Betreiber jener eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Betreiber eine Mahngebühr von € 5 erheben.
6.    Der Betreiber ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7.    In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Betreiber berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne der vorstehenden Nr. 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
8.    Der Betreiber ist ferner berechtigt, zu Beginn oder während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne der vorstehenden Nr. 3.5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits geleistet wurde.
9.    Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Betreibers aufrechnen oder mindern.
10.    Die in Katalogen und sonstigen Druckschriften veröffentlichen Preise sind unverbindlich und können vom Betreiber jederzeit abgeändert werden.


IV. Rücktritt des Kunden (i.e. Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen / No Show)


1.    Die Stornierungsbedingungen können je nach Unterkunft, Zimmer und Saisonzeit stark variieren. Soweit nicht explizit im Buchungsdialog/ in der Buchungsbestätigung anders angegeben, gelten die nachfolgenden Bedingungen: Im Falle des Rücktritts des Kunden von der Buchung hat der Betreiber Anspruch auf angemessene Entschädigung, wenn der Rücktritt durch den Kunden erst innerhalb von 90 Tagen bei Ferienhäusern und innerhalb von 21 Tagen bei Ferienwohnungen vor dem Anreisetag erklärt wird; es gilt der Zeitpunkt des schriftlichen Zugangs der Erklärung beim Betreiber. Der Betreiber hat dabei jedoch die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen auf den vereinbarten Preis anzurechnen. Der Betreiber ist berechtigt, den Abzug für die ersparten Aufwendungen zu pauschalieren. Die Stornierungsgebühren betragen 80 % des Gesamtpreises; ab Anreisetag 100 % des Gesamtpreises; der sich aus dem vertraglich vereinbarten Preis für Übernachtungen und dem vertraglich vereinbarten Preis für weitere Leistungen ergibt.
2.    Die vorstehenden Regelungen in Nr. 4.1 über die Entschädigungspauschale gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Mietobjekt oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (No Show). Die Regelung gilt entsprechend auch bei einer Reduzierung der bestellten Mietobjekte und/oder der Aufenthaltsdauer.
3.    Gesetzliche Rücktrittsrechte des Kunden bleiben unberührt.
4.    Hat der Betreiber dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat der Betreiber keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Betreiber. Der Kunde muss den Rücktritt in diesem Fall schriftlich erklären.


V. Rücktritt des Betreibers


1.    Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Betreiber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Betreiber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2.    Der Betreiber ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn höhere Gewalt oder andere vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Mieteinheiten unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. den Gast oder den Zweck betreffend, gebucht wurden sowie wenn der Betreiber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Betreibers gefährden können. Ist der Rücktritt oder die Kündigung des Betreibers berechtigt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.
3.    Der Betreiber setzt den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis.


VI. Mietobjektbereitstellung und -rückgabe


1.    Soweit der Kunde nicht alle Mietobjekte des Betreibers reserviert hat, besteht innerhalb einer Objektkategorie kein Anspruch auf Wahl bestimmter Mietobjekte oder Räumlichkeiten. Auf der Reservierungsbestätigung angegebene Hausnummern sind unverbindliche Kundenwünsche.
2.    Gebuchte Mietobjekte stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Mietobjekte werden bis mindestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages bereitgehalten. Erscheint der Kunde bzw. der Gast nicht bis 18:00 Uhr und ist ein späteres Eintreffen nicht angekündigt, kann der Betreiber das reservierte Mietobjekt anderweitig vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Betreiber steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
3.    Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
4.    Am vereinbarten Abreisetag sind die Mietobjekte des Betreibers spätestens um 10:00 Uhr geräumt und besenrein zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung kann der Betreiber für den durch die vertragsüberschreitende Nutzung des Mietobjektes bis 18:00 Uhr 50% des vollen Übernachtungspreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, dem Betreiber nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Der Betreiber bietet nach Verfügbarkeit einen späteren Termin zur Räumung des Zimmers an (Late Checkout).
5.    Bei Vereinbarungen eines Zimmerkontingents sind die darin umfassenden Mietobjekte grundsätzlich verbindlich gebucht. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Seite bis zum vereinbarten Abruftermin die vereinbarte Objektzahl zu reduzieren oder zum Erlöschen zu bringen.


VII. Haftung des Betreibers


1.    Der Betreiber haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Betreiber die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Betreibers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Betreibers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Betreibers auftreten, wird der Betreiber bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2.    Für eingebrachte Sachen haftet der Betreiber nicht.  
3.    Soweit dem Kunden ein Stellplatz am Objekt, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsauftrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Objektparkplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Betreiber nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Betreibers. Nr. 2 Sätze 2 bis 3 gelten entsprechend. Eine Bewachung erfolgt nicht.


VIII. Schlussbestimmungen


1.    Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Aufnahme in den Mietobjekten sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2.    Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Betreibers.
3.    Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Betreibers. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Betreibers.
4.    Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme ins Mietobjekt unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Stand: August 2024